Bei schweren Straftaten sollen Abschiebungen ins Ausland erfolgen. Darüber hinaus wurde die Bundesmigrationsbehörde angewiesen, zu prüfen, ob der Asylstatus der Täter widerrufen werden sollte. Carner will ihn mittelfristig nach Syrien und Afghanistan abschieben, aber das ist vorerst nicht möglich.
129 Tatverdächtige, 35 Asylberechtigte
Nach den Ausschreitungen in der Nacht zum 1. November, die Karner als “organisierte Hassveranstaltung” bezeichnete, mit Angriffen auf die Polizei, wurden 129 Verdächtige identifiziert. Darunter sind 35 Asylberechtigte und fünf Asylsuchende. Bei der letztgenannten Gruppe geht der Innenminister davon aus, dass ihr Asylverfahren eingestellt wird. Darüber hinaus hat Karner den zuständigen Behörden vorgeschlagen, das Quintett aufzuteilen und zu versetzen.
heterogene Gruppe
Natürlich sind die Verdächtigen eine heterogene Gruppe. Darunter sind auch zwölf EU-Bürger, 24 Personen mit Niederlassungserlaubnis, sechs subsidiär Schutzberechtigte und 46 österreichische Staatsbürger. Unter den Herkunftsländern sind nach den Österreichern, von denen die Polizei bei 34 einen Migrationshintergrund meldet, die Syrer mit 28 und die Afghanen mit 14 stärker vertreten. An den Ausschreitungen beteiligten sich nach Behördenangaben auch Serben, Kosovaren, Nordmazedonier, Rumänen, Thailänder und Bosnier.
Karner für Veränderungen auf EU-Ebene
Afghanen und Syrer seien derzeit faktisch nicht abschiebbar, räumt der Innenminister ein, will hier aber auf EU-Ebene etwas ändern: “Mittelfristig” könnten Flüchtlinge in Teile Syriens zurückgeschickt werden. Das könnte auch für Männer in Afghanistan wieder möglich sein. Karner weist darauf hin, dass in diesem Jahr bisher 29 Afghanen und 48 Syrer das Land verlassen haben. Karner wollte für den Fall eine “Task Force” bilden, die alle beteiligten Behörden einbeziehen sollte. Damit soll sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Beendigung des Aufenthaltsstatus ausgeschöpft sind.